AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Hotelaufnahmeverträge des Hotels Scheffelhof.

 


II. Vertragsabschluss


  1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes beim Hotel Scheffelhof oder bei Hotelvermittlern kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels oder Hotelvermittlers ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend: “Vertrag“) zustande.
  2. Vertragspartner sind das Hotel Scheffelhof und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet der dem Hotel gegenüber als Besteller, zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, vor allem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist untersagt.
  4. Zur Nutzung des Hotelzimmers sind nur die in der Reservierung ausgewiesenen Personen berechtigt. Die Maximalbelegung für die jeweilige Zimmerkategorie darf nicht überschritten werden. Besuch darf im gebuchten Zimmer nicht verweilen und nicht übernachten.

 


III. Leistungen / Zahlungen


  1. Das Hotel Scheffelhof ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden Preise zu zahlen.
  3. Das Hotel Scheffelhof ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
  4. Die Hotelpreise schließen die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Rechnungen des Hotels Scheffelhof sind bei Ankunft zu bezahlen. Bei Buchungen über einen längeren Zeitraum wird eine Anzahlung von 50 % gefordert.

 


IV. Rücktritt / Stornierung


  1. Das Hotel Scheffelhof räumt dem Gast ein Rücktrittsrecht unter folgenden Bedingungen ein:
    Rücktritt bis zum 7. Tag vor Reiseantritt: kostenfrei
    danach und bei Nichterscheinen: 90 %
  2. Wird eine gem. Ziff. III.3 verlangte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, ist das Hotel Scheffelhof zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Hotel Scheffelhof ist zudem berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
    a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
    b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa bezüglich des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden
    c) das Hotel Scheffelhof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden könnte, eine unbefugte Benutzung i.S.v. Ziff. II.3 vorliegt.
  3. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 


V. Anreise / Abreise


  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel Scheffelhof hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Das bestellte Zimmer steht ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Einen Anspruch auf frühere Bereitstellung hat der Gast nicht.
  2. Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
  3. Der Gast hat das Zimmer dem Hotel Scheffelhof bis spätestens um 10.00 Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Scheffelhof über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis und ab 18.00 Uhr den vollen Übernachtungspreis in Rechnung stellen.

 


VI. Beendigung des Vertrags / Vorzeitige Auflösung


  1. Wurde der Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
  2. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel Scheffelhof berechtigt, das voll vereinbarte Entgelt zu verlangen. Eine Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt nur dann, wenn die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Gastes an weitere Gäste vermietet werden kann.
  3. Das Hotel Scheffelhof ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Gast von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leuten oder den im Hotel wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen mit einer Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder der körperlichen Sicherheit schuldig macht.

 


VII. Tierhaltung


Es ist absolut untersagt, Tiere in den Hotelzimmern zu halten. Bei Verstoß gegen dieses Verbot ist das Hotel Scheffelhof berechtigt, ein Bußgeld zu verlangen und den Vertrag mit dem Gast mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

 


VIII. Nichtraucher


Das Hotel Scheffelhof ist ein Nichtraucher-Hotel. Es ist verboten, in den Zimmern und im Flur bzw. Treppenhaus zu rauchen.

 


IX. Haftung / Verjährung


  1. Die vertragliche Haftung des Hotels Scheffelhof für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Hotel zu vertreten hat, ist ausgeschlossen. Das Hotel haftet nur für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und das Hotel oder seine Dienstnehmer hieran ein grobes Verschulden trifft.
  2. Für eingebrachte Gegenstände haftet das Hotel Scheffelhof nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Die Verwahrung von kostbaren Gegenständen, Geld und Wertpapieren ist Sache des Gastes und wird vom Hotel Scheffelhof nicht angeboten.

 


X. Pflichten des Gastes


Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Unterkunftsräumen oder des Gebäudes sowie der zu der Unterkunft oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

 


XI. Schlussbestimmungen



  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme können nur schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels Scheffelhof.
  3. Gegenüber Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen deutschen Gerichtsstand haben, wird als Gerichtsstand Bad Säckingen vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Säckingen. Es gilt deutsches Recht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Fassung vom 19.06.2023

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